
Die Rettung der Sternenfee Mira
Neidisch schaut der Zauberer Urax auf das schöne Spielzeug der Kinder und stiehlt es ihnen. Heimlich sammelt er es in seiner Eishöhle und lässt es dort zu Stein werden.
Die Sternenfee Mira ist ein empfindsames Wesen und schenkt daraufhin den bestohlenen Kindern neues Spielzeug, was Urax so wütend macht, dass er sie gefangen nimmt und in seiner Höhle einsperrt.
Er hat aber nicht damit gerechnet, dass viele Kinder helfen werden, sie wieder zu befreien. Der gefangenen Mira gelingt es, eine Sternschnuppe mit einer Botschaft auf die Erde zu schicken.
Ein Meteorit landet genau vor den Geschwistern Lilly und Tom, die gerade dabei sind, sich Sternbilder anzuschauen. Er enthält eine Botschaft und sie beschließen, Mira zu befreien. Der Meteorit ist ein verzauberter Stein, mit dessen Kräften sie auf einer Zauberwolke durch das Universum reisen können. Um die Eishöhle zu öffnen, müssen sie das Licht der Sonne „einfangen“, zum Mond reisen und einen verschlafenen Saturn wecken.
Das schaffen sie nur mit der Hilfe der Kinder im Publikum. Alle sprechen gemeinsam mit Lilly und Tom einen Zauberspruch, damit die Wolke abhebt, und helfen lautstark mit, den schlafenden Saturn zu wecken.
Zum Schluss gelingt es den mutigen Kindern, die Sternenfee zu befreien und Urax muss versprechen, niemals je wieder Spielzeug zu stehlen!
Produktion: Scimmedia GmbH
Eintrittspreise¹
Erwachsene | 7,50 € | |
Ermäßigt² | 5,00 € | |
Familienkarte I³ | zwei Erwachsene: 10,00€ + 2,00€ je Kind⁴ |
ab 12,00 € |
Familienkarte II³ | ein Erwachsener: 6,00€ + 2,00€ je Kind⁴ |
ab 8,00 € |
Gruppen | ab 20 Personen | je 5,00 € |
¹ Für Sonderprogramme gelten andere Preise laut Auszeichnung.
² Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren, Schulbesuchende, Auszubildende, Studierende, Ableistende des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, Arbeitslose (jeweils mit Ausweis), Freiburg-Pass.
³ Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard ist das erste Kind kostenfrei.
⁴ Gültig für anverwandte Kinder der Erwachsenen unter 16 Jahren.